- Einspeisevergütung – was ist das?
Die Einspeisevergütung, auch Einspeisungsvergütung genannt, ist eine vom Staat bestimmte (festgeschriebene) Stromvergütung, die insbesondere die Stromerzeugung aus erneuerbaren (regenerativen) Energiequellen wie die Sonne (Solarstrom-Erzeugungstechnik: Photovoltaik) fördern soll. Die Einspeisevergütung für Solarstrom ist somit eine staatliche Förderung - sie gilt als der effektivste Fördermechanismus zum Ausbau erneuerbarer Energien.
- Wer bekommt die Einspeisevergütung 2019?
Die Einspeisevergütung erhält derjenige, der den mit seiner Photovoltaik-Anlage erzeugten Solarstrom ins öffentliche Stromnetz einspeist, ganz gleich, ob das eine private oder eine gewerbliche Solaranlage ist. Wichtig: Die Stromkonzerne als Abnehmer des eingespeisten Solarstroms unterliegen einer staatlichen Anschlusspflicht: Sie müssen jede Kilowattstunde (kWh) Solarstrom abnehmen.
Wichtig: Neue, große Photovoltaik-Anlagen ab 100 KilowattPeak Nennleistung bekommen keine Einspeisevergütung. Stattdessen ist der Betreiber per Gesetz (EEG 2017, § 21) verpflichtet, seinen eigens erzeugten Solarstrom direkt zu vermarkten.
- Was ist die Solaranlagen-Nennleistung?
Die Nennleistung einer Solaranlage ist die idealisierte DC-Leistung (DC steht für Gleichstrom) des Modulfeldes unter STC-Bedingungen (also Standard-Testbedingungen), das heißt das Produkt aus Generatorfläche, Normeinstrahlung (1.000 Watt pro Quadratmeter) und Nennwirkungsgrad der Module.
- Was heißt Direktvermarktung?
Bei der Direktvermarktung wird der selbst erzeugte Solarstrom verkauft. Das geschieht zumeist nach dem Marktprämienmodell an der Strombörse. Dort wird selbst erzeugte Grünstrom gleichberechtigt neben konventionell erzeugtem Strom gehandelt und zum selben Marktpreis verkauft. Die somit erzielten Strombörsenerlöse werden vom Direktvermarkter an den Anlagen-Betreiber überwiesen, die Marktprämie wird zusammen mit der eingepreisten Managementprämie vom Verteilnetzbetreiber ausgezahlt. In Summe ergeben Börsenerlös und Marktprämie mindestens die Höhe der garantierten Einspeisevergütung.
- Wann und wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?
Die staatliche Einspeisevergütung für Solarstrom aus Photovoltaik-Anlagen ist für 20 Jahre festgeschrieben, wobei das Jahr der Inbetriebnahme der Anlage noch hinzugerechnet wird – gegebenenfalls anteilig. Das bringt Ihnen als Solaranlagen-Betreiber und Sonnenstrom-Einspeiser die Möglichkeit, Erlöse aus der Anlage langfristig zu prognostizieren und sicher einzuplanen. Insbesondere für gewerblichen Solarstrom, den Sie auf den Dachflächen Ihres Unternehmens erzeugen, ist das von Vorteil.
Die einmonatige Abrechnung zum Ende eines Kalendermonats hat sich bei der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Strom in der Praxis bewährt. Die monatliche Einspeisevergütung ist demnach mit Beendigung des jeweiligen Kalendermonats fällig, vorausgesetzt, die Höhe der Einspeisevergütung steht fest.
- Welche Photovoltaik-Anlagen werden mit der Einspeisevergütung 2019 gefördert?
Mit der Einspeisevergütung können Anlagenbetreiber rechnen, deren Photovoltaik-Module auf dem Dach ihrer privaten und/oder gewerblichen Gebäude oder auf Freiflächen installiert sind.
- Welches Gesetz regelt die Einspeisevergütung?
In Deutschland regelt das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz, kürzer: EEG) die Einspeisevergütung. Es soll dazu beitragen, den Ausbau Erneuerbarer Energien zu fördern und die Nutzung fossiler Energiequellen zu verringern. Das Gesetz wurde im Jahr 2000 eingeführt und seitdem stetig weiterentwickelt. Das ist der Grund, warum das EEG häufig in Verbindung mit einer Jahreszahl erwähnt wird, zum Beispiel EEG 2004, EEG 2009, EEG 2012, EEG 2014 oder EEG 2017.
Demnach ist die meist nur Einspeisevergütung genannte Vergütung eigentlich die EEG-Einspeisevergütung. Sie gilt als Kernstück des EEG.
- Wie hoch fällt die Einspeisevergütung 2019 aus?
Grundsätzlich gibt‘s die Einspeisevergütung in verschiedenen Tarifen: Die jeweilige Höhe der Einspeisevergütung (der Tarif) richtet sich nach der
- Art der Installation und der Leistung der Photovoltaik-Anlage
- Sowie nach dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme.
Unsere nachstehende Tabelle zeigt Ihnen die aktuellen Tarife der Einspeisevergütung 2019 auf einen Blick:
Inbetriebnahme am: Anlagenleistung: bis 10 kWP bis 40 kWP bis 100 kWP
1.10.2019 10,18 Cent 9,90 Cent 7,78 Cent
1.9.2019 10,33 Cent 10,04 Cent 7,89 Cent
1.8.2019 10,48 Cent 10,19 Cent 8,01 Cent
1.7.2019 10,64 Cent 10,34 Cent 8,13 Cent
1.6.2019 10,79 Cent 10,50 Cent 8,25 Cent
1.5.2019 10,95 Cent 10,65 Cent 8,38 Cent
1.4.2019 11,11 Cent 10,81 Cent 8,50 Cent
1.3.2019 11,23 Cent 10,92 Cent 8,99 Cent
1.2.2019 11,35 Cent 11,03 Cent 9,47 Cent
1.1.2019 11,47 Cent 11,15 Cent 9,96 Cent
Auffallend: Die Tarife für die Einspeisevergütung 2019 sinken von Monat zu Monat. Der Grund dafür ist eine sogenannte Degression. Das heißt: Je später Sie eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb nehmen und damit Solarstrom einspeisen, desto geringer fällt die Einspeisevergütung aus, die Sie für 20 Jahre plus die Restzeit des Jahres der Inbetriebnahme staatlich garantiert erhalten. Wichtig für Sie: Die Ihnen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaik-Anlage zugesagte Vergütungshöhe ist von zukünftigen Absenkungen nicht betroffen.
- Was ist eine Degression?
Degression bedeutet, dass der Erlös, der mit der Einspeisevergütung 2019 erzielt wird, sinkt, während gleichzeitig die Bezugsgröße (hier: die in Deutschland insgesamt installierte Photovoltaik-Fläche) steigt. Gut zu wissen: Insgesamt wurden in den ersten drei Monaten 2019 fast 1.270 Megawatt Photovoltaik-Leistung in Deutschland zugebaut.
Die Höhe der Einspeisevergütung 2019 (auch Vergütungstarif beziehungsweise Vergütungssatz) wird regelmäßig gekürzt. Wie viel jeweils gekürzt wird, das ist nicht festgeschrieben. Stattdessen wird der Degressionssatz von Quartal zu Quartal angepasst, also jeweils zum 1. Januar 2019, 1. April 2019, 1. Juli 2019 und 1. Oktober 2019. Die Bundesnetzagentur gibt die aktuellen Tarife der Einspeisevergütung für drei Monate im Voraus (Quartal) bekannt. Der Zubau im Bemessungszeitraum der Degressionsberechnung liegt aktuell unter dem sogenannten Zubaukorridor. Die Degression zum 1. August 2019, 1. September 2019 und zum 1. Oktober 2019 beträgt jeweils 1,4 Prozent.
- Warum wird die Einspeisevergütung 2019 stetig gekürzt?
Mit der degressiven Einspeisevergütung 2019 soll das Tempo des Photovoltaik-Zubaus politisch gesteuert werden. Diese Art von dynamischer Anpassung der Einspeisevergütung nennt man auch „atmender Deckel“. Die Degression der Einspeisevergütung soll zugleich als ein Anreiz dafür wirken, die Preise von Photovoltaik-Anlagen zu senken – was tatsächlich funktioniert.
Ein Beispiel: Sie starten im Februar 2019 damit, mit Ihrer 20 kWP-Solaranlage Sonnenstrom auf ihren gewerblichen Dachflächen zu erzeugen. Ihnen ist dafür eine Einspeisevergütung von 11,03 ct/kWP garantiert (siehe Tabelle oben). Ihr Nachbar zieht mit seinem Betrieb nach: Er lässt seine Anlage im September 2019 installieren und kassiert dafür eine Einspeisevergütung von 10,04 ct/kWP. Zwar ist Ihre Einspeisevergütung etwas höher als die Ihres Nachbarn, dafür wird der aber weniger Geld in die Anschaffung der Module investiert haben.
- Was heißt festgeschriebene Einspeisevergütung 2019?
Die Einspeisevergütung ist festgeschrieben, sprich: garantiert. Weder von staatlicher Seite noch von den Netzbetreibern darf sie gekürzt werden.
- Was ist der genaue Inbetriebnahme-Zeitpunkt der Photovoltaik-Anlage?
Das EEG definiert den Begriff der Inbetriebnahme eindeutig: Inbetriebnahme ist laut EEG 2017 „die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage ausschließlich mit erneuerbaren Energien oder Grubengas nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage; die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde; der Austausch des Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile nach der erstmaligen Inbetriebnahme führt nicht zu einer Änderung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme“.
- Wer zahlt die Einspeisevergütung?
Das Geld für die Einspeisevergütung stammt aus der sogenannten EEG-Umlage. Die Bundesnetzagentur schreibt dazu: „Die Auszahlungen an die EE-Anlagenbetreiber übersteigen die Einnahmen aus dem Verkauf der Strommengen teilweise um ein Vielfaches. Dieser Differenzbetrag wird durch die EEG-Umlage auf alle Stromverbraucher umgelegt.“ Grundsätzlich müssen demnach alle Stromverbraucher die EEG-Umlage bezahlen. Sie sei Teil des Strompreises. Die Höhe der EEG-Umlage werde laut der Bundesnetzagentur von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegt und betrage für das laufende Jahr 2019: 6,405 ct/kWh. Aber: Viele Unternehmen wurden von der EEG-Umlage befreit, weil sie aufgrund ihres hohen Stromverbrauchs nicht mehr international wettbewerbsfähig seien, wenn sie die EEG-Umlage zahlen müssten.
- Und was kommt nach der Einspeisevergütung: Wie nutzt man seine Photovoltaik-Anlage dann am besten?
Wer heute in eine qualitativ hochwertige Photovoltaik-Anlage investiert, kann damit rechnen, dass diese bis zu 30 Jahre ihren Dienst tut und das ohne nennenswerte Leistungseinbußen. Das heißt, nach dem Auslaufen der garantierten Einspeisevergütung erzeugt Ihre Anlage auch weiterhin öko-korrekten Sonnenstrom.
Den könnten Sie auch nach wie vor ins Netz einspeisen. Denn grundsätzlich haben Sie nach dem Ablauf Ihrer Einspeisevergütung einen Anspruch
- auf die Anbindung ans Netz
- sowie auf die Abnahme des mit der Anlage erzeugten Solarstroms.
Allerdings bräuchten Sie dafür einen extra Vertrag, den Sie im Rahmen einer „sonstigen Direktvermarktung“ (EEG 2017 §21a) einen Vertrag mit
- einem Energieversorgungsunternehmen,
- einem Stadtwerk
- oder einem anderen Stromhändler abzuschließen, der den Strom abnimmt.
Aber: Im Unterschied zum 20-jährigen Förderzeitraum mit Einspeisevergütung bekommen Sie dafür nur den auf dem Strommarkt erzielten Erlös.
- Lohnt sich der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms?
Als Betreiber der Solaranlage haben Sie nach Ablauf der Einspeisevergütung - falls nicht längst geschehen - die Möglichkeit, den Solarstrom selber zu verbrauchen. Das spart Stromkosten, denn die Gestehungskosten für vor Ort selbst erzeugten Sonnenstrom liegen mit 6 bis 7 ct/kWh (Tendenz fallend) schon heute um ein Vielfaches unter dem Preis von 30+ ct/kWh (Tendenz steigend), zu dem Sie herkömmlichen Strom 2019 aus dem Netz kaufen und auch immer noch deutlich unter den bis zu 18 ct/kWh (Tendenz steigend), die Sie derzeit für Gewerbestrom oder Industriestrom zahlen müssen. Es gilt: Je höher der Eigenverbrauch ist, desto mehr Stromkosten sparen Sie ein. Was Sie tun können, um den Eigenverbrauch zu steigern, erklären wir Ihnen hier genauer. Und mehr zu den Vorteilen des Eigenverbrauchs gegenüber dem Einspeisen können Sie in unserem Beitrag hier lesen.
Kommen privater wie gewerblicher Eigenverbrauch für Sie nicht in Frage, haben Sie immer noch die Möglichkeit, die Anlage zu vermieten (zu verpachten) oder Sie je nach Zustand der Komponenten abzubauen und zu verkaufen.