Für den gewerblichen Eigenverbrauch von Solarstrom, den die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach Ihres Betriebes erzeugt, spricht vor allem die Ersparnis an herkömmlich erzeugtem Strom aus dem Netz und den daraus resultierenden Stromkosten. Die steigen seit 20 Jahren ungebrochen – und die Tendenz ist nach wie vor steigend. Ausführlich erklären wir Ihnen die Vorteile vom gewerblichen Eigenverbrauch in unserem Beitrag: „Photovoltaik: Warum Solarstrom selbst verbrauchen statt einspeisen?“ Deshalb an dieser Stelle nur ganz kurz: Eigens erzeugter Solarstrom kostet Sie derzeit ungefähr 6 bis 7 Cent (ct) pro Kilowattstunde (kWh) – Tendenz fallend. Seine sogenannten Stromgestehungskosten liegen damit deutlich unter dem durchschnittlichen Strompreis von 30plus ct/kWh, den Sie für Netzstrom heut im Schnitt bezahlen und sogar unter den Tarifen für Gewerbe- und Industriestrom, die aktuell durchschnittlich bei 18 ct/kWh liegen.
Falls es Ihnen gelingt, den in Ihrem Betrieb benötigten Strom komplett solar zu deckeln, erreichen Sie 100 Prozent gewerblichen Eigenverbrauch und sparen zu 100 Prozent Ihre bisherigen Stromkosten ein.
Finanzierungsmodelle: So können Sie eine Photovoltaik-Anlage für gewerblichen Eigenstrom finanzieren
Wie teuer Sie Ihre Solaranlage zum gewerblichen Eigenverbrauch zu stehen kommt, das können wir Ihnen an dieser Stelle nicht konkret sagen. Rechnen können Sie aber mit den folgenden Richtwerten:
Eine sogenannte Aufdach-Solaranlage, die auf das Dach montiert wird und bei der die Dachhaut Ihres Gewerbeddachs somit erhalten bleibt, kostet derzeit in Abhängigkeit von der Größe zwischen 750 bis 1.200 Euro pro Kilowatt installierter Leistung (kWP).
Bei einer Laufzeit der Anlage von 20 Jahren kommen Sie somit auf die eingangs bereits mit 6 bis 7 ct/kWh bezifferten Stromgestehungskosten. Läuft Ihre Photovoltaik-Anlage sogar noch darüber hinaus, sinken die Stromgestehungskosten entsprechend weiter. Es gilt: Die Ersparnis an Stromkosten, die eine 25-jährige Laufzeit der Solaranlage Ihnen bringt, liegt bei rund 1 ct/kWh.
Unser Tipp: Entscheiden Sie sich heute besser für eine qualitativ hochwertige Solaranlage, die Sie 25 bis 30 Jahre problemlos betreiben können! Dann können Sie direkt mit den niedrigeren Gestehungskosten rechnen.
Zum Finanzieren einer Photovoltaik-Anlage, mit der Sie Solarstrom zum gewerblichen Eigenverbrauch erzeugen, haben sich in der Praxis drei Modelle bewährt:
- die Eigeninvestition
- das Leasing (auch Mietkauf genannt)
- die Fremdinvestition (Pacht)
Wir erklären Ihnen im Folgenden die drei gängigen Finanzierungsmodelle für eine Solaranlage für gewerblichen Eigenstrom:
Eigeninvestition – das müssen Sie wissen
Der Name ist Finanzierungsprogramm: Bei einer Eigeninvestition finanzieren Sie Ihre Solaranlage mit Ihrem eigenen Kapital.
Eigeninvestition – Sie zahlen die Solaranlage selbst
Sie kommen also für
- Kauf,
- Installation und
- Betrieb
der Solaranlage selbst auf.
Den mit Ihrer Anlage produzierten Solarstrom können Sie im Betrieb gewerblich verbrauchen: entweder direkt oder zeitlich versetzt. Voraussetzung für einen zeitversetzten gewerblichen Eigenverbrauch ist allerdings die Einbindung eines Solarstromspeichers in den Versorgungskreis, der auch Solarbatterie genannt wird. Was Sie an eigens erzeugtem Solarstrom weder direkt verbrauchen noch einspeichern (puffern) können, lässt sich ins öffentliche Netz einspeisen. Das Einspeisen wird vom Staat vergütet. Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach staatlich festgelegten Sätzen, die stetig sinken, so dass die Einspeisevergütung umso höher ausfällt, je eher Sie Ihre gewerbliche Solaranlage in Betrieb nehmen. Braucht Ihr Betrieb mehr Strom als die Anlage in Form von Solarstrom bringt, kaufen Sie den fehlenden Strom wie bisher geschehen dazu.
Eigeninvestition – Sie tragen das volle unternehmerische Risiko
Sie tragen demnach die gesamten Erzeugungskosten und damit auch das unternehmerische Risiko selbst. Hinweis: Theoretisch könnten Sie die Betriebsführung der Anlage auch spezialisierten Dritten überlassen.
Leasing – das müssen Sie wissen
Sie scheuen – aus welchen Gründen auch immer – die Investition, die die Eigenfinanzierung Ihrer gewerblichen Solaranlage braucht? Und auch das damit verbundene unternehmerische Risiko bereitet Ihnen Sorgen?
Eine alternative Finanzierung für Ihre gewerbliche Solaranlage wäre das Leasing, auch Solarleasing oder Solar Lease genannt. Dabei kaufen Sie Ihre Solaranlage nicht, sondern leasen diese. Das Solar Leasing wird häufig als sogenannter Mietkauf realisiert: Als ein Solarleasing-Nehmer stellen Sie einem Solarleasing-Geber ihre Gewerbedächer zur Verfügung, worauf der dort auf seine Kosten (die Rede ist hier von den Anschaffungskosten der Anlagekomponenten und den Montagekosten) eine Solaranlage errichtet. Sie können die Anlage dann „mieten“, betreiben und den mit ihr erzeugten Solarstrom gewerblich verbrauchen. Als „Mietzahlung“ überlassen Sie dem Leasing-Geber die Einnahmen, die die Einspeisevergütung fürs Einspeisen des Solarstromüberschusses bringt – die decken die „Anlagenmiete“ in der Regel.

10 gute Gründe, warum sich Solarleasing für Betriebe mit hohem Energieverbrauch besonders lohnt
Als Solarleasing-Nehmer profitieren insbesondere die Betriebe aus der Agrarwirtschaft oder aus dem produzierenden Gewerbe von einem Solarleasing, die sehr viel Strom verbrauchen und demnach einen hohen Eigenverbrauch an Solarstrom hätten. Denn
- anders als bei der Eigenfinanzierung oder Fremdfinanzierung brauchen Sie fürs Leasen einer gewerblichen Solaranlage kein Eigen- oder Fremdkapital. Ihr Unternehmen erhält somit sowohl seine Liquidität als auch seine Bonität. Der sogenannte Cash-Flow (die Differenz von Einnahmen und Ausgaben innerhalb eines Zeitraumes) wird somit bereits zur Inbetriebnahme Ihrer gewerblichen Solaranlage positiv.
- als Solarleasing-Nehmer können Sie mit gleichbleibenden Raten über die komplette Laufzeit des Solarleasing-Vertrags rechnen. Wissen sollten Sie jedoch, dass sich die Mietraten aufgrund von Zinsanpassungen nach zehn Jahren ändern können.
- die individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Leasingraten (die „Miete“ der Solaranlage) bezahlen Sie mit den Einnahmen aus der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung.
- beim Solar Leasing ist eine Grundschuldeintragung unnötig. Aber: Sie brauchen dafür den Eintrag einer erstrangigen, beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in Abt. II und ohne Vorlasten in Abt. III Grunddienstbarkeit.
- die Solaranlage selbst sowie die Abtretungserklärung der Einspeisevergütung reichen Ihnen zur Finanzierung des Leasings.
- das Bilanzieren der gewerblichen Solaranlage ist Sache des Solarleasing-Gebers. Bei Ihnen, als Solarleasing-Nehmer erfolgt also keine Bilanzverlängerung: Ihre Finanzierung ist bilanzneutral.
- als Leasing-Nehmer haben Sie überschaubare Kosten: Während der Vertragslaufzeit zahlen Sie die Mietraten, die Versicherungsgebühren und die Wartungskosten
- Ihre Strombezugskosten sinken.
- mit dem Solarleasing sparen Sie Gewerbesteuern ein.
- wenn das Solarleasing als Mietkauf vereinbart wird, sind Sie nach dem Ende der vertraglichen Laufzeit des Leasings automatisch Besitzer der Solaranlage.
Unser Tipp: Sichern Sie die gewerbliche Solaranlage rundum ab und senken Sie damit das unternehmerische Risiko. Die Versicherungen bieten dafür spezielle Versicherungspakete an.
Fremdinvestition – das müssen Sie wissen
Eine weitere Alternative zur Eigenfinanzierung der Solaranlage für gewerblichen Eigenverbrauch ist die Fremdinvestition: die Anlage wird demnach mit Fremdkapital finanziert.
Fremdinvestition mit Stromeinkauf
Die Fremdinvestition wird meist so umgesetzt, dass ein Investor Ihre gewerbliche Dachfläche pachtet und darauf eine gewerbliche Solaranlage installiert und betreibt. Der Investor wird damit zum Dachpächter – Ihr Unternehmen als Dachbesitzer zum Dachverpächter. Der Anlagenpächter betreibt die Anlage auf seine Kosten und verkauft den Solarstrom, den er damit erzeugt, an Sie als Vor-Ort-Verbraucher desselben. Man nennt das Finanzierungmodell deshalb auch Fremdinvestition mit Stromeinkauf.
Pachten / Verpachten einer gewerblichen Solaranlage (Pachtmodell)
Beim Pachten und Verpachten der gewerblichen Solaranlage wird diese komplett von einem Investor errichtet und finanziert. Als Besitzer der gewerblichen Dachfläche können Sie zum gewerblichen Eigenverbrauch einen Teil der Anlage oder die ganze Anlage pachten, um den daraus resultierenden Solarstromertrag im Unternehmen selbst zu verbrauchen. Die sich ergebenden Solarstromkosten fallen für Ihren Betrieb meist geringer aus, als wenn Sie die Anlage über das Finanzierungsmodell Fremdinvestition mit Solarstromkauf finanzieren.
Ein großer Vorteil des Pachtmodells ist der: Sie können nur so viel Erzeugungskapazität pachten, wie Ihr Unternehmen tatsächlich zum Laufen des Betriebs braucht. Sie bekommen zum Ende des Jahres eine Energiebilanz mit
- einer Aufforderung zur Nachzahlung, wenn Ihr tatsächlicher Stromverbrauch höher als vereinbart ausfiel.
- oder mit einer Gutschrift über eine Rückzahlung, wenn Ihr tatsächlicher Stromverbrauch niedriger als vereinbart ausfiel.
Gut zu wissen: Bei einer Teil-Pachtung der gewerblichen Solaranlage ist das betriebliche Risiko für Ihr Unternehmen vergleichsweise gering. Pachten Sie die gewerbliche Solaranlage ganz, müssen Sie auch den Betreiberpflichten nachkommen: Sie tragen damit einerseits das volle Betriebsrisiko – profitieren andererseits allerdings auch von den extra Einnahmen, die Ihnen die Einspeisung von überschüssigem Solarstrom bringt.

Beispielrechnung für Solar-Rendite bei gewerblichem Eigenverbrauch + Pachtmodell
Unsere Beispielrechnung zeigt Ihnen, wie die Rendite bei gewerblichem Eigenverbrauch von Solarstrom + Pachtmodell anhand eines produzierenden Betriebs in der Metallverarbeitung ausfallen würde:
Preis der Photovoltaik-Anlage inkl. Netzanschluss
830 €/kWP = 199.200 Euro
Verfügbare Dachfläche:
1.800 m2
Gesamtleistung
240 kWP
Leistungsgarantie
25 Jahre
Stromkosten im Inbetriebnahmejahr ohne Photovoltaik
0,16 €/kWh
Durchschnittliche jährliche Steigerung der Strompreise p.a.
1 Prozent
Mittlere Einspeisevergütung (Februar 2019) für Überschuss
10,14 ct/kWh
Eigenverbrauchsquote
66,8 Prozent
Sonneneinstrahlung
887 kWh/kWp/a
Jährlicher Solarertrag der PV-Anlage
192.720 kWh
Jährlicher Strombedarf
333.772 kWh
Eigenverbrauch PV
128.712 kWh
Einspeisung p.a.
64.008 kWh
Stromkostenersparnis gesamt (20 +1 Jahr)
468.023 Euro
Jährliche Rendite (statisch) inkl. Finanzierung
10,8 Prozent
Rechtssicherer Pachtvertrag für Solaranlage zum gewerblichen Eigenverbrauch – so setzen Sie ihn richtig auf!
Zum Pachten / Verpachten einer gewerblichen Solaranlage brauchen Sie einen Pachtvertrag: Rechtssicher sollte dieser vor allem sein.
Zum Aufsetzen eines rechtssicheren Pachtvertrags für eine gewerbliche Solaranlage raten wir Ihnen, auf Musterverträge zurückzugreifen, die von der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) als solche bestätigt wurden. Vertragsmuster für rechtssichere Pachtverträge sowohl für „PV-Miete“ als auch „PV-Teilmiete“ finden Sie zum Beispiel online bei der DGS Franken, einer regionalen Abteilung der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. Die genannten Verträge kosten dort einzeln jeweils 90 Euro, zusammen 150 Euro.
Wir nennen Ihnen im Folgenden wichtige Aspekte, die den Pachtvertrag rechtssicher machen:
- Regelungen zum Planen und Errichten der gewerblichen Solaranlage und zu deren Inbetriebnahme
- Eindeutig zugewiesene Verantwortlichkeit für Netzanschluss, Messung und Einhaltung von Meldepflichten gegenüber ÜNB, VNB und BNetzA
- Eindeutig zugewiesene Verantwortung für den Anlagenbetrieb und Zugriffsrechte
- Eindeutig zugewiesene Verantwortung für Wartung und Instandhaltung
- Regelung zum Pachtzins (gegebenenfalls auch mit Möglichkeiten zur Zinsanpassung)
- Eindeutige Zuordnung des Preis- und Abgabenrisikos
- Regelung der Abrechnung und Zahlungsweise
- Haftungs- und Entschädigungsregelung
Daneben sollten im rechtssicheren Pachtvertrag für die gewerbliche Solaranlage auch Punkte wie diese geklärt werden:
- Regelung der Verhältnisse bei einem Hausverkauf
- Sonderkündigungsrechte
- Kostenübernahme für De- und Remontage der gewerblichen Solaranlage und des dafür nötigen Gerüsts im Falle notwendig werdender Dachreparaturen während der Pachtdauer